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Anrufbeantworter

Außerhalb unserer Sprechzeiten erfahren Sie über unseren Anrufbeantworter, an wen Sie sich in dringenden Fällen wenden können.

 

Arzneimittel

Viele Erkrankungen erfordern eine Therapie mit Medikamenten. Unser Ziel ist es, jedem von Ihnen das geeignete Präparat zu verordnen. Dabei achten wir auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Zuverlässigkeit der gewählten Arznei. Auch greifen wir ggf. auf pflanzliche Alternativen zurück, um den Körper nicht unnötig zu belasten.

Da gleiche Präparate oftmals von verschiedenen Pharmaunternehmen angeboten werden, gibt es bei gleicher Wirksamkeit oft große preisliche Unterschiede. Teuer bedeutet nicht unbedingt besser. Auch sind „neue“ Medikamente nicht immer neu oder wirksamer. Lassen Sie sich nicht durch Werbung verunsichern und fragen Sie ggf. bei uns nach. Wir beraten Sie jederzeit gerne.

 

Bereitschaftsdienst

Unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 (kostenfrei) ist der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag und Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Mittwoch 13:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr, Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr, vom Vorabend eines Feiertages 18:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Werktag 08:00 Uhr, der 24. und 31. Dezember sowie der Faschingsdienstag gelten ebenfalls als Feiertage.

 

Betreuungsverfügung

Durch einen Unfall, Krankheit oder im Alter kann jeder in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer vom Gericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll, wenn Sie keine eigenverantwortlichen Entscheidungen mehr treffen können. Ebenso können Sie festlegen, wen Sie keinenfalls als Ihren Betreuer einsetzen möchten. Ein Formular für eine Betreuungsverfügung können Sie auf der Seite des Bundesjustizminsteriums herunterladen. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen zu diesem Thema.

 

Blutentnahme

Unsere Blutentnahme findet immer vormittags bis spätestens 10.00 Uhr statt. Kommen Sie (wenn nichts anderes vereinbart wurde) stets nüchtern.

 

Hausarztmodell

Sie verpflichten sich bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu uns zu kommen. Wir überweisen Sie dann an die entsprechenden Fachärzte und Krankenhäuser, haben somit idealerweise auch einen umfassenden Überblick über alle durchgeführten Untersuchungen und Diagnosen und können damit ggf. leichter die weitere Behandlung übernehmen.

 

Hausbesuche

Hausbesuche führen wir bei Notwendigkeit natürlich durch. Sprechen Sie jedoch bitte mit uns ab, ob Ihnen nicht im Einzelfall in der Praxis schneller und effektiver geholfen werden kann (dort haben wir bessere Untersuchungsmöglichkeiten, außerdem können notwendige Laboruntersuchungen durchgeführt werden und die entsprechenden Unterlagen liegen bereit).

 

IGEL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Im Krankheitsfall trägt Ihre Krankenkasse für Sie die Kosten aller medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen. Daneben besteht jedoch die Möglichkeit z.B. zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilverfahren oder spezielle Beratungen zu nutzen, die medizinisch sinnvoll sein können. Gerne informieren wir Sie in der Praxis über diese zusätzlichen Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL).

 

Impfungen

Schutzimpfungen zur Prävention von Infektionskrankheiten sind eine der kostengünstigsten und effektivsten medizinischen Interventionsmaßnahmen. Durch eine Impfung erhalten Sie nicht nur einen persönlichen Schutz gegen Krankheiten, nebenbei wird ein sog. kollektiver Impfschutz der Bevölkerung erreicht, der auch Personen schützen kann, die aus diversen Gründen selbst nicht geimpft werden können.

Gerne überprüfen wir Ihren persönlichen Impfschutz und beraten Sie bei Fragen. Bringen Sie hierfür Ihren Impfausweis mit in die Praxis. Für Erwachsene sollte ein wirksamer Impfschutz gegen Diphtherie, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Pertussis (Keuchhusten) und Tetanus bestehen. Ab dem 60. Lebensjahr werden außerdem die Grippeimpfung und die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. Da die Landkreise Donauries und Neuburg-Schrobenhausen Risikogebiete für FSME (Frühsommermenengitis) sind, ist für unsere Region ein FSME-Impfschutz wichtig. Hepatitis und andere Impfungen sind ggf. sinnvoll, wenn z.B. eine Reise ins Ausland ansteht. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.de).

 

Kinder und Jugendliche

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U2 – U9) und Jugendliche (J1 und J2), Impfungen und die Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen führen wir gerne in unserer Praxis durch, unser Personal wurde speziell im Umgang mit Babys und Kleinkindern geschult. Auch beantworten wir gerne Ihre Fragen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit.

Weitere Informationen diesem Thema finden Sie zudem auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.de)

 

Laboruntersuchungen

Alle medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen werden von uns bei Bedarf veranlasst (Blut, Urin, Stuhl, …). Blutentnahmen finden in unserem Labor statt, für Urin- und Stuhlproben erhalten Sie entsprechende Behälter in unserer Praxis, die Sie bitte für die weitere Diagnostik in die Praxis zurückbringen.

 

Naturheilverfahren

Bei zahlreichen Erkrankungen gibt es neben der klassischen Medizin auch die Möglichkeit alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Eigenbluttherapie, ect. einzusetzen. Wir kombinieren oftmals beide Methoden, um den bestmöglichsten Behandlungserfolg bei Ihnen zu erzielen.

 

Notfall

Bei lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich an die bayerischen Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112.

 

Organspendeausweis

Eine Organspende kann schwer kranken Menschen helfen, ein längeres und unbeschwerteres Leben zu führen. Eine repräsentative Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) im Jahr 2012 ergab, dass 74% aller Deutschen grundsätzlich einer Organentnahme nach dem Tod zuzustimmen. Jedoch besitzen nur wenige Deutsche einen Organspendeausweis, in den man eintragen kann, welche Organe nach dem Tod entnommen werden dürfen. Falls Sie Interesse an einem Organspendeausweis haben, fragen Sie bei uns nach oder informieren Sie sich auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.de). Dort finden Sie auch gleich einen Organspendeausweis zum online Ausfüllen und Ausdrucken.

 

Patientenverfügung

Über die letzte Phase ihres Lebens machen sich viele Menschen Gedanken „Will ich z.B. lebenserhaltende Maßnahmen ...?“. Wesentlich für das medizinische Handeln und Entscheiden der Ärzte ist der Wille des Patienten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diesen in einer Patientenverfügung festzuhalten, seine Wünsche und Behandlungsziele zu dokumentieren.

Bei Interesse können Sie sich gerne jederzeit an eine Mitarbeiterin der Praxis wenden. Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums finden Sie zudem eine ausführliche Informationsbroschüre zum Thema Patientenverfügung.

 

Reisemedizinische Beratung

Planen Sie eine Urlaubs- oder Geschäftsreise in ein fernes Land, treten häufig zahlreiche Fragen rund um das Thema Gesundheit auf: Kann ich mit einer chronischen Erkrankung diese Reise antreten? Brauche ich spezielle Impfungen? Was muss ich beachten, wenn ich die Reise mit meinen Kindern machen möchte? u.v.a.m.

Alle Fragen zu diesem Thema beantworten wir gerne, vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig vor Reisebeginn einen Termin. Denken Sie bitte daran, dass Impfungen oft mehrfach erfolgen müssen, um einen kompletten Impfschutz zu erreichen!

 

Rezeptwünsche

Rezeptwünsche können Sie uns gerne auch telefonisch während unserer Sprechzeiten durchgeben. Denken Sie jedoch bitte daran, dass wir Rezepte nur ausstellen können, wenn wir Ihre Versichertenkarte im jeweiligen Quartal bereits eingelesen haben.

 

Selbsthilfegruppen

In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die ein gleiches Problem oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen unternehmen möchten.

 

Senioren

Seit Jahren betreuen wir einen großen Teil der Patienten im Alten- und Pflegeheim in Rain. Aber auch die Versorgung der Senioren in den eigenen vier Wänden durch Besuche und Organisation eines sozialen Netzes gehört zu unseren Aufgaben.

 

Termine

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. In dringenden Fällen oder bei Notfällen können Sie natürlich jederzeit während der Sprechzeiten in der Praxis vorbeikommen. Es wäre jedoch nett, wenn Sie sich auch in diesem Fall zuvor telefonisch kurz anmelden.

 

Überweisungswünsche
Überweisungen können Sie gerne auch telefonisch während unserer Sprechzeiten bestellen. Denken Sie jedoch bitte daran, dass wir Überweisungen nur ausstellen können, wenn wir Ihre Versichertenkarte im jeweiligen Quartal bereits eingelesen haben.

 

Urinuntersuchungen
Für Urinuntersuchungen benötigen wir Mittelstrahlurin. Lassen Sie hierfür zuerst etwas Urin in die Toilette laufen, fangen Sie anschließend ein wenig Urin in einem Becher auf und lassen Sie den letzten Teil wieder in die Toilette laufen.

 

Versichertenkarte

Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte möglichst zu jedem Besuch, auf jeden Fall jedoch zu Beginn jedes neuen Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) mit.

 

Vorsorgevollmacht

Durch einen Unfall, Krankheit oder im Alter kann jeder in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine andere Person zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall, dass man selbst keine eigenverantwortlichen Entscheidungen mehr treffen kann. Der Bevollmächtigte darf i.d.R. ohne Einschaltung des Gerichtes handeln. Nur wenn eine Kontrolle des Bevollmächtigten notwendig ist, wird ein Gericht hinzugezogen. Ein Formular für eine Vorsorgevollmacht können Sie auf der Seite des Bundesjustizminsteriums herunterladen. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen und eine Broschüre zu diesem Thema.

 

Wiederholungsrezepte

Wenn Sie nur ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, sagen Sie das bitte an der Anmeldung, damit Sie nicht lange warten müssen. Wiederholungsrezepte können höchstens zweimal ohne erneute Vorstellung beim Arzt ausgestellt werden, damit die Therapieüberwachung auch zu Ihrer Sicherheit gewährleistet ist. Erstmalige Verordnungen können selbstverständlich nur nach Rücksprache mit Frau Dr. Holler in der Sprechstunde erstellt werden.